Geht es um eine Zustimmung, bzw. die Prüfung ob eine Arbeitsaufnahme erlaubt ist, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Das Ausländeramt der Stadt Dormagen händigt Ihnen gerne entsprechende Formulare aus.
Das Ausländeramt finden Sie hier:
Neues Rathaus, Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen, Erdgeschoss
Kosten für Übersetzungen
Kosten für Übersetzungen etc. können nur auf Grundlage einer sicheren Arbeitszusage erstattet werden. In manchen Fällen auch dann, wenn abzusehen ist, dass eine Arbeitsaufnahme aufgrund der Kompetenzen anzunehmen ist. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung. Bitte wenden Sie sich hierzu an dne zuständigen Integrationpoint in Neuss:
http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/integration_point/
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung zu im Ausland erworbener Berufsqualifikatioin
LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V. bietet im Rahmen des IQ Netzwerkes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit einer kostenlosen Fach- und Qualifizierungsberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen an.
Wir unterstützen Sie im Anerkennungsverfahren und zu Fragen der Anpassungsqualifizierung.
Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung vor Ort zu
und bieten Ihnen
weitere Informationen:
http://www.lernet.de/anerkennungsberatung-auslaendischer-berufsqualifikationen.html